Deutlich unter dem Landesrichtsatz: Meßstetten erhöht die Elternbeiträge für Kindergartenkinder in den nächsten zwei Jahren moderat um je fünf Prozent

 

In Meßstetten steigen die Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/25 und 2025/26. Mit jeweils 5 Prozent plus liegt die vom Gemeinderat empfohlene und mehrheitlich abgesegnete Erhöhung aber deutlich unter den Landesrichtsätzen von 7,5 und 7,3 Prozent. 

Die meisten Städte und Gemeinden lassen sich die Betreuung von Kindern in Kindergärten oder Kindertagesstätten viel Geld kosten. Eltern zahlen zwar Elternbeiträge, diese decken aber bei weitem nicht die wirklichen Kosten; den Löwenanteil tragen die Kommunen. So auch Meßstetten. Bewusst setzen aber Stadtverwaltung und Gemeinderat auf moderate Elternbeiträge, schließlich möchte man der eigenen Devise „kinder- und familienfreundlich“ gerecht werden.

Jährlich wiederkehrend kamen die Elternbeiträge in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates auf den Prüfstand. Erhöhen oder nicht? Und wenn ja, um wie viel? Bewusst ging die Stadtverwaltung mit keinem Vorschlag in die Sitzung. Allein die Diskussion im Gemeinderat und aus dem Gremium kommende Anträge sollen die Grundlage für eine Anpassung ab dem neuen Kinderjahr sein.

Hauptamtsleiter Thomas Berg, in dessen Zuständigkeit die städtischen Kindertageseinrichtungen fallen, hatte in der Sitzungsvorlage allerdings auf die Landesrichtsätze hingewiesen. Dabei handelt es sich um gemeinsame Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge, die jährlich veröffentlicht werden. „Die Vertreter von Städtetag, Gemeindetag und Kirchenleitungen empfehlen eine Erhöhung um 7,5 Prozent fürs Kindergartenjahr 2024/25 und eine Erhöhung um 7,3 Prozent fürs Kindergartenjahr 2025/26“, informierte Thomas Berg erneut in der öffentlichen Sitzung. 

Er hatte im Vorfeld auch Stellungnahmen der Elternbeiräte und Träger aller Kitas eingeholt. Manche lehnen eine Erhöhung komplett ab oder wünschen sich allenfalls eine äußerst moderate Erhöhung um 4 Prozent, ein kirchlicher Träger hingegen präferiert die Umsetzung der Landesrichtsätze.

Ausgiebig diskutierten Vertreter aller Gemeinderatsfraktionen daraufhin das Thema. Verschiedene Vorschläge landeten auf dem Tisch, ebenso mehrere Anträge. Eine knappe Mehrheit (11 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) fand schließlich der Antrag, der für die zwei folgenden Jahre eine Anpassung der Elternbeiträge um jeweils 5 Prozent vorsieht. Das sind dann immerhin 2,5 bzw. 2,3 Prozent unter den Empfehlungen aus den Landesrichtsätzen. Weil Meßstetten schon in der Vergangenheit deutlich unter dem Landesdurchschnitt lag und jetzt erneut weniger erhöht als viele andere Städte und Gemeinden, ist „kinder- und familienfreundlich“ in der Heuberg-Metropole also alles andere als nur eine leere Worthülse. (VB)