Meßstetten plant keine Mehreinnahmen bei der neuen Grundsteuer

 

Die Stadt Meßstetten strebt eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform an. Daher ist eine Hebesatzanpassung bei der Grundsteuer B um 200 Punkte vorgesehen. Der Hebesatz beträgt voraussichtlich ab dem kommenden Jahr 520 v. H. statt wie bislang 320 v. H. Das sieht der Sachstandsbericht der Kämmerei zur Grundsteuerreform vor, der am vergangenen Dienstag dem Gemeinderat vorgelegt wurde. Ob das Gremium mitzieht, wird sich in der ersten Sitzung nach der Sommerpause (25. September) zeigen, wenn es um die Beschlussfassung der Hebesätze geht.

Ab 2025 wird die Grundsteuer, eine kommunale Steuer für Grundstücksbesitzer – egal ob privat oder gewerblich – neu berechnet. Manche zahlen dann mehr, manche weniger. Über den sogenannten Hebesatz wird die endgültige Höhe der Grundsteuer ermittelt.

Ausschlaggebend für die Neuberechnung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Dieses stufte die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung als Bemessungsgrundlage als rechtswidrig ein. Nach einer Übergangsfrist bis 2024, greift die neue Grundsteuer ab 2025. Weil der Bund diese Grundsteuer-Neubewertung in die Hände der Bundesländer legte, hat sich Baden-Württemberg entschieden, bei der Grundsteuer A das Bundesmodell und bei der Grundsteuer B ein Bodenwertsteuerverfahren zu wählen. Demnach werden Bodenrichtwerte künftig ohne Berücksichtigung der jeweiligen Bebauung herangezogen.

 

Wie das Finanzministerium Baden-Württemberg auf seiner Homepage schreibt, ergibt sich die Bewertung für die Grundsteuer B (für den Großteil der Bürgerschaft maßgeblich) ausschließlich aus dem Bodenwert. Der wird aus der Grundstücksfläche und dem sogenannten Bodenrichtwert berechnet. Die Bebauung des Grundstücks spielt dabei keine Rolle. Grundstücksfläche und Bodenrichtwert werden miteinander multipliziert. Das ergibt den Grundsteuerwert. Der wiederum wird mit der Steuermesszahl multipliziert und ergibt den Grundsteuermessbetrag. Auf den wird in einem dritten Schritt der Hebesatz der Kommunen angewendet. Das Ergebnis ist dann die neue Grundsteuer, die ab 2025 gelten soll.

Immer wieder fällt im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform der Begriff der Aufkommensneutralität. Darunter ist zu verstehen, dass die Stadt mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet keine Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Grundsteuer anstreben soll. Zwar gibt es hierfür keine gesetzliche Verpflichtung, jedoch hält sich die Stadt Meßstetten an diese Empfehlung. Im Klartext: Unter dem Strich möchte die Verwaltung also auch ab 2025 gleich viel Grundsteuer einnehmen wie bisher.  Unvermeidbar ist hierbei, dass es bei den Steuerschuldnern gegenüber den bisherigen Bemessungen – je nach Fall und Situation – zu Mehr- oder Minderbelastungen kommen wird. „Wir reden hier von Belastungsverschiebung“, erklärt Meßstettens Stadtkämmerer Daniel Bayer und verweist auf Prognosen, dass es dabei eine Verlagerung zu Gunsten von Gewerbe und zu Lasten von Wohnbebauung geben wird. 

Der größte Teil der Grundsteuereinnahmen der Stadt Meßstetten wird mit der Grundsteuer B erzielt. Dieser beträgt knapp 1,2 Mio. Euro. Bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) erzielt die Stadt bisher Einnahmen von zirka 34.000 Euro. Bei der Grundsteuer A kann aufgrund der noch geringen Rücklaufquote der Messbescheid beim Finanzamt noch kein neuer Hebesatz prognostiziert werden. Bei der Grundsteuer B möchte Meßstetten diesen von jetzt 320 auf 520 erhöhen. „Das ist notwendig, um letztlich gleich viel Einnahmen wie bislang zu generieren“, sagt der Kämmerer. Ob der Gemeinderat dafür grünes Licht gibt, wird sich in der Septembersitzung zeigen. (VB)