Grundsteuer – Jahreszahler

 

Am 1. Juli 2024 ist die Grundsteuer für alle Grundsteuerzahler, die ihren Steuerbetrag einmal jährlich begleichen, fällig.

Der Jahresbetrag ist aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuer-Jahresbescheid oder dem letzten Grundsteuer-Änderungsbescheid ersichtlich.

Den Steuerpflichtigen, die der Stadtkasse eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der Jahresbetrag termingerecht abgebucht. 

Die übrigen Jahreszahler werden gebeten, den zum 1. Juli 2024 fälligen Jahresbetrag bis spätestens zu diesem Termin an die Stadtkasse Meßstetten zu überweisen. 

Bitte geben Sie das entsprechende Buchungszeichen im Verwendungszweck deutlich an.

Für Zahlungen, die nicht fristgerecht eingegangen sind, ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.

- Steueramt -