Baugebiet „In der Breite“ Oberdigisheim

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Anlieger und Anliegerinnen
des Baugebiets „In der Breite“ in Oberdigisheim

Die Stadt Meßstetten sieht vor, im Jahr 2024 den Endausbau des Baugebiets „In der Breite“, 1. Bauabschnitt, in Oberdigisheim auszuführen. Der Beginn der Arbeiten ist ab dem Sommer vorgesehen. Im Zuge der Maßnahme wird die Straßenbeleuchtung errichtet, die Mikropipes für den Glasfaserausbau werden verlegt sowie die Straßen inkl. Gehwege und Schrammborde ausgebaut.

Als betroffene Anlieger möchten wir Ihnen nachfolgende Informationen zur Maßnahme mitteilen:

1) Vermessungsarbeiten: In den nächsten Wochen werden die Vermessungsarbeiten ausgeführt. Die Vermesser werden für die Ausführung die Grundstücke bis ca. 4 Meter hinter der Straßenkante betreten sowie relevante Höhen in Eingangsbereichen aufnehmen. Die Vermessungsarbeiten werden über das Planungsbüro Hermle ausgeführt.

2) Glasfaserausbau: Im Zuge der jetzigen Maßnahme werden die Leerrohrpipes für die spätere Glasfaserleitung verlegt. Die Stadt wird die Hauptleitungen im öffentlichen Bereich verlegen und zusätzlich auf jedem Grundstück einen Hausanschluss bis 1 Meter hinter der Grundstücksgrenze vorbereiten. Die Ablage auf dem Grundstück ist für die Anlieger kostenlos. In der Regel erfolgt die Ablage dort, wo auch der Stromhausanschluss in das Grundstück eingeführt ist. Wenn ein davon abweichender Ablageort gewünscht wird (z.B. bei bereits vorbereiteten Leerrohren), bitten wir, dies der Stadt vor Bauausführung mitzuteilen.

3) Angleichung Randbereich und Hofflächen: Entlang der Grundstücksgrenzen wird als Abschluss zwischen Privatgrundstück und öffentlichem Grundstück eine Pflasterzeile aus Granitpflaster gesetzt. In der Regel ergibt sich zwischen Hoffläche und dem gesetzten Granitzeiler eine leichte Höhendifferenz. Die Hoffläche bzw. Randbereiche müssen dann angeglichen werden. Dazu werden ca. 1 bis 2 Meter des bestehenden Hofes ausgebaut und mit angeglichenen Höhen neu hergestellt. Diese Kosten werden von der Stadt übernommen. Bei gepflasterten Zugängen reichen ggf. die vorhandenen Pflastersteine nicht aus. Die Baufirma gleicht den Übergang dann mit 1 bis 2 Reihen neutralem, grauem Betonpflaster analog dem Gehwegpflaster der Stadt an. Falls dies nicht gewollt ist oder falls Sie noch Reserven Ihres Hofpflasters zur Verfügung haben, teilen Sie dies bitte dem Planungsbüro oder der Baufirma rechtzeitig mit.

4) Grundstückszufahrten: Die Zufahrten zu den Häusern sind während der Baumaßnahme eingeschränkt und zeitweise auch nicht möglich. Wenn die Zufahrt nicht möglich ist, werden die Anlieger im Vorfeld informiert. Der Zugang zu den Häusern zu Fuß wird jederzeit aufrechterhalten.

5) Müllabholung: Zur Abholung des Mülls werden die Mülleimer zeitweise an eine Sammelstelle gebracht werden müssen. 

6) Begehung: Vor Beginn der Ausführung wird eine „Anliegerbegehung“ stattfinden, bei der die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Planungsbüro die Eingriffe mit dem Grundstückseigentümer besprechen wird.