Grund- und Gewerbesteuer

 

Am 15.2.2024 war die 1. Rate der Grund- und Gewerbesteuervorauszahlung fällig. Der fällige Betrag ist aus dem zuletzt ergangenen Bescheid ersichtlich.

Den Steuerpflichtigen, die der Stadtkasse eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Rate termingerecht abgebucht. Die übrigen Grundsteuer- und Gewerbesteuerpflichtigen werden gebeten, die zum 15.2.2024 fällige Rate bis spätestens zu diesem Termin an die Stadtkasse Meßstetten zu überweisen. Bitte geben Sie das entsprechende Buchungszeichen im Verwendungszweck deutlich an.

Für Zahlungen, die nicht termingerecht eingegangen sind, ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.

- Steueramt -