Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024 und des Wirtschaftsplans der Breitbandversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024

A. Haushaltssatzung

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen    €

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von   38.208.000

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von   39.796.000

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von   ./. 1.588.000

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von   0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4)   ./. 1.588.000

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von   0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von   0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von   0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von   ./. 1.588.000

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von   36.055.000

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von   34.184.000

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von   1.871.000

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von   2.753.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von   7.221.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von   ./. 4.468.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von   ./. 2.597.000

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von   0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von   0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von   0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von   ./. 2.597.000

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 7.750.000 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf   320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf   320 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf   340 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 6 Stellenplan

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

B. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung

Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes vom 8. Januar 1992 hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024
aufgestellt.

Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Werten festgesetzt:

I. Wirtschaftsplan

1. Erfolgsplan    €

1.1 Summe Erträge   1.755.900

1.2 Summe Aufwendungen   1.731.100

1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   ./. 24.800

2. Liquiditätsplan     €

2.1 Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit   190.700

2.2 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit    ./. 840.000

2.3 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2)    ./. 649.300

2.4 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit   558.500

2.5 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)    ./. 90.800

II. Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf 499.000 €.

III. Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 150.000 €.

IV. Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €.

C. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Breitbandversorgung

Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes vom 8. Januar 1992 hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024
aufgestellt.

Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Werten festgesetzt:

I. Wirtschaftsplan

1. Erfolgsplan    €

1.1 Summe Erträge    160.000

1.2 Summe Aufwendungen    269.600

1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   ./. 109.600

2. Liquiditätsplan    €

2.1 Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit   10.000

2.2 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit    ./. 1.110.000

2.3 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2)   ./. 1.100.000

2.4 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit    960.400

2.5 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)    ./. 139.600

II. Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf 1.100.000 €.

III. Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €.

IV. Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €.

D. Vollzug

Das Landratsamt Zollernalbkreis – Kommunalamt – hat mit Erlass vom 12. Februar 2024 Az. 54 – Sc – 902.41 – festgestellt:

1. Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 15. Dezember 2023 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird bestätigt; die Satzung kann vollzogen werden.

Das Gleiche gilt für die ebenfalls am 15. Dezember 2023 vom Gemeinderat beschlossenen Wirtschaftspläne 2024 für die Eigenbetriebe der Wasserversorgung und der Breitbandversorgung.

2. Die Haushaltssatzung enthält für den städtischen Haushalt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile; die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen sowie der auf 2,0 Mio. € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite sind genehmigungsfrei.

Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung werden genehmigt:

- der im Wirtschaftsplan festgesetzte Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen bis zur zulässigen Höchstsumme von 499.000 €,

- der auf 1.000.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite.

Für den Eigenbetrieb Breitbandversorgung werden genehmigt:

- der im Wirtschaftsplan festgesetzte Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.100.000 €,

- der auf 1.000.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite.

E. Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

F. Auslegung

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Eigenbetriebs der Wasserversorgung und der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 des Eigenbetriebs der Breitbandversorgung liegen gemäß § 81 Abs. 4 GemO und § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO an 7 Tagen, und zwar in der Zeit von Montag, 26. Februar 2024, bis einschl. Dienstag, 5. März 2024, auf dem Rathaus in Meßstetten (Hauptstraße 9), Zimmer 207, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Meßstetten, 19. Februar 2024

(gez.) Schroft
Bürgermeister