Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht nicht mehr möglich.

Voraussetzungen

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Ablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Sonstiges

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich.

Vertiefende Informationen

Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen - seit dem 1. Oktober 2017 möglich

Freigabevermerk

Stand: 18.11.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Frau Stefanie Wochner

Sachgebiet Bürgerservice und Ordnung
Bürgerservice und Ordnung / Einwohnerwesen, Personenstandwesen, Pass- und Ausländeramt
Gebäude: Rathaus
Raum 003
Telefon: +49 7431-6349-15
Telefax: +49 7431-6349-992


Stadt Meßstetten

Hauptstraße 9
72469 Meßstetten
Telefon: 07431/6349-0
Telefax: 07431/6349-994

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