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Bürgermeister

Das Amt des Bürgermeisters umfasst ein vielfältiges Aufgabenspektrum. Der Bürgermeister ist nicht nur Behördenleiter als Chef der Stadtverwaltung, sondern gleichzeitig auch oberster politischer Repräsentant der Stadt Meßstetten sowie Vorsitzender des Gemeinderats.

Seit dem 01. Dezember 2015 bekleidet Frank Schroft das Amt des Bürgermeisters der Stadt Meßstetten. Er wurde am 24. September 2023 mit 93,34% der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 45,36% für weitere acht Jahre im Amt bestätigt.

Verwaltung

Der Bürgermeister ist Vorgesetzter aller rund 350 Bediensteten der Stadtverwaltung. Er entscheidet über die Geschäftsverteilung in der Verwaltung und der inneren Organisation. Bei der Leitung und Steuerung mit ihren vielfältigen und komplexen Aufgaben wird er von einer Assistenz, einem Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, zwei Stabstellen sowie acht Amts- und Sachgebietsleitungen unterstützt, mit denen er sich in regelmäßigen Abständen zu Beratungsgesprächen trifft.

Repräsentant

Als oberster Repräsentant vertritt der Bürgermeister die Stadt Meßstetten nach außen. Er ist somit erster Ansprechpartner für Wirtschaft, Kultur, Ehrenamt und Politik. Auf zahlreichen Anlässen und Veranstaltungen hält er Ansprachen und sendet Grußworte aus.

Gemeinderat

Als Vorsitzender des Gemeinderates hat der Bürgermeister die Aufgabe, die Sitzungen des Gemeinderats und deren Ausschüsse einzuberufen, vorzubereiten und zu leiten. Schließlich ist der Bürgermeister für den Vollzug der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse zuständig. Ist der Bürgermeister der Auffassung, dass Beschlüsse rechtswidrig gefasst wurden, muss er diesen widersprechen (Veto). Erklärt der Bürgermeister den Widerspruch, so dürfen die Beschlüsse zunächst nicht vollzogen werden. In dringenden Angelegenheiten ist der Bürgermeister außerdem berechtigt, Entscheidungen anstelle des Gemeinderates und seiner Ausschüsse zu treffen (Eilentscheidungsrecht).