Jugendforum Meßstetten
Mit der Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) zum 01. Dezember 2015 wurden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungsprozessen deutlich gestärkt. Laut § 41a GemO muss die Gemeinde Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Die Form und konkrete Ausgestaltung dieser Beteiligung ist jedoch den Gemeinden überlassen.
In Meßstetten haben sich die Jugendlichen für die regelmäßige Durchführung von Jugendforen entschieden. Die Jugendlichen können der Stadtverwaltung Themen für das nächste Jugendforum sowie Anregungen, Ideen, Kritik oder Lob jederzeit per E-Mail an Jugendbeteiligung@messstetten.de zukommen lassen. Diese Themen werden beim Jugendforum diskutiert und anschließend von den Jugendlichen selbst in öffentlicher Sitzung dem Gemeinderat präsentiert. Der Gemeinderat lässt die Ergebnisse der Jugendforen in seine Arbeit einfließen.
Im „Eckpunktepapier“ für das Meßstetter Jugendforum, das nachfolgend zum Download bereitsteht, sind alle näheren Einzelheiten zur Organisation und Durchführung der Jugendforen sowie zum Jugendforumsvorstand festgelegt.