Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangegangenen Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Übermittlung ihrer Daten gemäß § 50 Abs. 5 BMG ein Widerspruchsrecht eingeräumt.
Einwohner der Stadt Meßstetten, die wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind und von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können ihren Widerspruch in einer eigenhändig unterschriebenen, formlosen Erklärung bei der Stadt Meßstetten, Einwohnermeldeamt, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten, einlegen.
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
Meßstetten, den 10. Januar 2025
gez. Frank Schroft
Bürgermeister
Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 auf Ersuchen des Bundeskanzlers den Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt. Dadurch ist das Bundesministerium des Inneren und für Heimat ermächtigt, bestimmte Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die Kreiswahlleitung hat mitgeteilt, dass nach der Zulassung der Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlausschuss am 24. Januar 2025 die Druckfreigabe für die Herstellung der Stimmzettel, erst nach Ablauf der Beschwerdefrist, voraussichtlich am 30. oder 31. Januar 2025 erteilt werden kann.
Da die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen bereits im Januar 2025 erhalten und somit ihre Briefwahlunterlagen beantragen können, können diese Anträge erst nach Zustellung der Stimmzettel im Rathaus Meßstetten bearbeitet werden. Dies wird vermutlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen können.
Um Beachtung und Verständnis für die verkürzten Fristen wird gebeten.
Stadtverwaltung Meßstetten
Wahlamt